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Stornierung und Erstattungen (nur B2B)

der AeManie GmbH

Die Leistungen von Webwelle richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung.

1. Geltungsbereich

  • Diese Regelungen gelten für alle Verträge zwischen Webwelle und Unternehmerkunden über Webdesign, Hosting, E‑Mail‑Leistungen sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. SEO, Branding, Blog-Artikel, Animationen).
  • Es handelt sich ausschließlich um B2B-Verträge; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2. Einmalleistungen (z. B. Branding, SEO, Blog, Animationen)

  • Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, solange Webwelle mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen hat.
  • Sobald Webwelle mit der Leistungserbringung begonnen hat (z. B. Konzept, Designentwürfe, Texterstellung, Implementierung), kann der Vertrag nicht mehr kostenfrei storniert werden.
  • Bei einer Beendigung des Vertrages nach Leistungsbeginn kann Webwelle die bis dahin erbrachten Teilleistungen nach Zeitaufwand oder vereinbartem Teilpreis abrechnen; bereits gezahlte Beträge werden insoweit nicht erstattet.
  • Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Einmalleistung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

3. Laufzeitbezogene Leistungen (z. B. Hosting, E‑Mail, Betreuung)

  • Für laufzeitbezogene Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
  • Eine Stornierung während der laufenden Vertragsperiode ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ordentliche Kündigungen wirken jeweils zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
  • Bereits gezahlte Entgelte für Beginnings- oder Vertragslaufzeiten werden nicht anteilig erstattet, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder ausdrücklich abweichende vertragliche Vereinbarungen etwas anderes vorsehen.

4. Ablehnung oder Verzögerung der Mitwirkung des Kunden

  • Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen (z. B. Zuarbeit von Texten/Bildern, Freigaben, Zugangsdaten) nicht oder verspätet, bleibt der Vergütungsanspruch von Webwelle unberührt.
  • Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, berechtigen nicht zur Stornierung oder Erstattung.

5. Außerordentliche Kündigung

  • Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen vertragliche Pflichten verstößt oder der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.
  • Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Webwelle behält Webwelle den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen; eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

6. Individuelle Kulanzregelungen

  • Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann Webwelle im Einzelfall aus Kulanz Teil- oder Vollerstattungen gewähren.
  • Ein Anspruch des Kunden auf Kulanz besteht nicht; Kulanzentscheidungen erfolgen freiwillig und ohne Präjudiz für zukünftige Fälle.