Die Leistungen von Webwelle richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung.
1. Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für alle Verträge zwischen Webwelle und Unternehmerkunden über Webdesign, Hosting, E‑Mail‑Leistungen sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. SEO, Branding, Blog-Artikel, Animationen).
Es handelt sich ausschließlich um B2B-Verträge; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
2. Einmalleistungen (z. B. Branding, SEO, Blog, Animationen)
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, solange Webwelle mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen hat.
Sobald Webwelle mit der Leistungserbringung begonnen hat (z. B. Konzept, Designentwürfe, Texterstellung, Implementierung), kann der Vertrag nicht mehr kostenfrei storniert werden.
Bei einer Beendigung des Vertrages nach Leistungsbeginn kann Webwelle die bis dahin erbrachten Teilleistungen nach Zeitaufwand oder vereinbartem Teilpreis abrechnen; bereits gezahlte Beträge werden insoweit nicht erstattet.
Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Einmalleistung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Laufzeitbezogene Leistungen (z. B. Hosting, E‑Mail, Betreuung)
Für laufzeitbezogene Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
Eine Stornierung während der laufenden Vertragsperiode ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ordentliche Kündigungen wirken jeweils zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Bereits gezahlte Entgelte für Beginnings- oder Vertragslaufzeiten werden nicht anteilig erstattet, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder ausdrücklich abweichende vertragliche Vereinbarungen etwas anderes vorsehen.
4. Ablehnung oder Verzögerung der Mitwirkung des Kunden
Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen (z. B. Zuarbeit von Texten/Bildern, Freigaben, Zugangsdaten) nicht oder verspätet, bleibt der Vergütungsanspruch von Webwelle unberührt.
Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, berechtigen nicht zur Stornierung oder Erstattung.
5. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen vertragliche Pflichten verstößt oder der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Webwelle behält Webwelle den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen; eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
6. Individuelle Kulanzregelungen
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann Webwelle im Einzelfall aus Kulanz Teil- oder Vollerstattungen gewähren.
Ein Anspruch des Kunden auf Kulanz besteht nicht; Kulanzentscheidungen erfolgen freiwillig und ohne Präjudiz für zukünftige Fälle.